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Orthopädie und Unfallchirurgie – Facharztweiterbildung und Berufsperspektive

26.09.2023

Orthopäden und Unfallchirurgen als Facharzttitel

Orthopädie & Unfallchirurgie –
Facharztweiterbildung und Berufsperspektive

Orthopädie und Unfallchirurgie als wichtiger Baustein der medizinischen Versorgung
Orthopädie und Unfallchirurgie als wichtiger Baustein der medizinischen Versorgung.  

Bis zum Jahr 2005 waren die Orthopädie und die Unfallchirurgie zwei voneinander getrennte Fachrichtungen. Aufgrund ihrer inhaltlichen Überschneidungen wurden sie schließlich zu einem Fachbereich zusammengelegt, der dem Fachgebiet der Chirurgie untergeordnet ist. Die Orthopädie und Unfallchirurgie gehört zu einem der beliebtesten Fachbereiche unter jungen Medizinerinnen und Medizinern und war in den letzten Jahren der vierthäufigste neu verliehene Facharzttitel in Deutschland. Dies ergibt sich aus der Ärztestatistik der Bundesärztekammer und spiegelt sich auch im Berufsmonitoring von Medizinstudierenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wider. Wie man Fachärztin oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie wird und welche Aufgaben und Perspektiven der Beruf mit sich bringt, wird im folgenden Artikel erklärt.

Das Fachgebiet im Überblick

Auf dem Gebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie arbeiten in Deutschland insgesamt 12.975 Ärztinnen und Ärzte. Davon sind 8.243 stationär und 4.291 ambulant tätig. Dies zeigt die aktuelle Ärztestatistik der Bundesärztekammer aus 2021.

eine Fachärztin oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ist spezialisiert auf Erkrankungen, Verletzungen sowie erworbene oder angeborene Veränderungen des Stütz- und Bewegungsapparates, der sich aus Knochen, Sehnen, Bändern, Muskeln und Gelenken zusammensetzt. Die Behandlung beschränkt sich somit nicht nur auf eine bestimmte Körperregion, sondern betrifft den ganzen Körper von Kopf bis Fuß. Außerdem schließt sie Patientinnen und Patienten aller Altersklassen und jeden Geschlechts mit ein, was sie zu einem sehr vielfältigen Fachbereich macht. Darüber hinaus bringen die Orthopädie und Unfallchirurgie ein breites Spektrum an verschiedenen Aufgaben mit sich. Dazu gehören zum einen die Anwendung diagnostischer Verfahren, wie das Röntgen oder die Sonografie. Zum anderen zählen dazu konservative und operative Behandlungsmethoden sowie das Trauma-Management. Zu den konservativen Behandlungsmethoden gehören die medikamentöse Therapie, unter anderem von Erkrankungen des Knochen- und Knorpelstoffwechsels sowie von Entzündungen und Schmerzen, genauso wie therapeutische Verfahren wie beispielsweise die Physio- oder Ergotherapie, die Osteopathie und die Chiropraktik. Letztere finden vor allem im Bereich der Prävention und Rehabilitation Anwendung und erfolgen interdisziplinär in enger Zusammenarbeit mit dem entsprechenden medizinischen Fachpersonal. Zu den häufigsten operativen Eingriffen gehören die Korrektur von Fehlstellungen, die Stabilisierung von Frakturen und Verletzungen sowie der Ersatz von Gelenken. Diese erfordern sehr gute chirurgische Fertigkeiten. Das Trauma-Management betrifft vor allem die Unfallchirurgie, welche die Akutversorgung von Patientinnen und Patienten mit traumatischen Verletzungen in Folge eines Unfalls sicherstellt. Dazu gehört auch das interdisziplinäre Management zur Behandlung von Mehrfach- und Schwerverletzten.

Besonders interessant ist die Orthopädie und Unfallchirurgie folglich für angehende Medizinerinnen und Mediziner, die ein großes Interesse an der Anatomie des Menschen haben sowie über handwerkliches Geschick verfügen und gerne interdisziplinär arbeiten möchten. Wer sich im Anschluss an die Facharztweiterbildung vor allem auf die Unfallchirurgie konzentrieren möchte, sollte darüber hinaus auch in komplexen Notfallsituationen einen kühlen Kopf bewahren und schnelle Entscheidungen treffen können.

Die Facharztweiterbildung

Wer Fachärztin oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie werden möchte, muss zunächst eine Ärztliche Weiterbildung auf diesem Gebiet absolvieren. Die Weiterbildung dauert sechs Jahre und wird in einer durch die Landesärztekammer anerkannten Weiterbildungsstätte unter Anleitung von dazu befugten Ärztinnen und Ärzten durchlaufen. Hierzu stellt die jeweils zuständige Landesärztekammer eine Weiterbildungsordnung zur Verfügung. In dieser wird festgelegt, welche Weiterbildungsinhalte erlernt und wo die sechs Jahre Weiterbildung genau abgeleistet werden müssen. Die Bundesärztekammer stellt eine Muster-Weiterbildungsordnung zur Verfügung, an der sich die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern orientieren. Diese sieht für den Erwerb des Facharzttitels für Orthopädie und Unfallchirurgie folgende Weiterbildungszeiten vor.

72 Monate im Gebiet Chirurgie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon

  • müssen 48 Monate in Orthopädie und Unfallchirurgie abgeleistet werden
  • müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
  • müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden
  • können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen

Neben den vorgegebenen Weiterbildungszeiten enthält die Weiterbildungsordnung auch alle mindestens zu erlernenden Weiterbildungsinhalte, um sich die entsprechende Facharztkompetenz anzueignen. Da die Orthopädie und Unfallchirurgie ein Teilgebiet der Chirurgie darstellen, müssen neben den für die Orthopädie und Unfallchirurgie spezifischen Kenntnissen auch chirurgische Kenntnisse im Allgemeinen erworben werden. Die Weiterbildungsinhalte setzen sich demnach wie folgt zusammen.

Gemeinsame Inhalte der Facharzt-Weiterbildungen im Gebiet Chirurgie

  • Übergreifende Inhalte im Gebiet Chirurgie
  • Lokalanästhesie und Schmerztherapie
  • Notfall- und Intensivmedizin

Spezifische Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Orthopädie und Unfallchirurgie

  • Übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Diagnostische Verfahren
  • Weichteilverletzungen und Wunden
  • Konservative Therapiemaßnahmen
  • Deformitäten und Reifungsstörungen
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Verletzungen, Erkrankungen und Funktionsstörungen der Hand und des Unterarms
  • Sportverletzungen
  • Tumore an den Stütz- und Bewegungsorganen
  • Polytrauma-Management
  • Operative Verfahren
  • Strahlenschutz

Welche Inhalte diesen übergeordneten Punkten im Detail zugeordnet sind, ist in der Muster-Weiterbildungsordnung erfasst.

Nach vollständigem Durchlaufen der Facharztweiterbildung folgt schließlich die Anmeldung zur Facharztprüfung. Diese erfolgt bei der zuständigen Landesärztekammer. Voraussetzung hierfür ist es, die Absolvierung der Weiterbildungszeiten und -inhalte lückenlos in Form eines elektronischen Logbuchs nachzuweisen. Die bestandene Prüfung führt zum Erhalt des Facharzttitels und somit zur Befugnis als Fachärztin oder Facharzt auf dem Gebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie arbeiten zu dürfen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, aufbauend auf die Facharztausbildung, eine Zusatz-Weiterbildung zu durchlaufen und sich innerhalb der Orthopädie und Unfallchirurgie auf einen bestimmten Bereich weiter zu spezialisieren. Hierbei können unter anderem Zusatz-Bezeichnungen für Handchirurgie, orthopädische Rheumatologie, spezielle orthopädische Chirurgie oder spezielle Unfallchirurgie erworben werden.

Berufsperspektiven

Die Berufsperspektiven für eine Fachärztin oder einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie sind vielfältig. Entscheidet man sich für die Arbeit im stationären Bereich eröffnen sich verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kann man sich auf einen bestimmten Teilbereich der Orthopädie und Unfallchirurgie spezialisieren. Je nach Präferenz, ob man lieber in der Akutversorgung mit vielen operativen Eingriffen tätig sein möchte oder die Anwendung konservativer Behandlungsmethoden bevorzugt, kann man sich zudem zwischen der Tätigkeit in einem Akutkrankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik entscheiden. Mit zunehmender Berufserfahrung besteht schließlich die Option, sich zunächst auf Ober- und später auch auf Chefarztpositionen zu bewerben und so die eigene Karriere im stationären Bereich weiter voranzutreiben.

Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit einer ambulanten Niederlassung. Entweder durch Neugründung oder Übernahme einer Praxis oder aber durch eine Anstellung in einer bereits bestehenden Gemeinschaftspraxis. Im ambulanten Bereich steht vor allem die konservative Behandlung der Patientinnen und Patienten im Fokus.

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Quellen:
Bundesärztekammer (2021): Ärztestatistik zum 31. Dezember 2021. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Ueber_uns/Statistik/2021/2021_Statistik.pdf. Abgerufen am 26.09.2023.

Bundesärztekammer (2023): (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 29.06.2023. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Weiterbildung/20230629_MWBO-2018.pdf. Abgerufen am 26.09.2023.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (2018): Berufsmonitoring Medizinstudierende 2018. https://www.kbv.de/media/sp/Berufsmonitoring_Medizinstudierende_2018.pdf. Abgerufen am 26.09.2023.




geschrieben von Eva Meixner