MedicalTalentNetwork Recruiting (vormals MOG Ärztevermittlung)
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Informationen zum Berufsanerkennungsverfahren
Wenn Sie Ihr Medizinstudium an einer europäischen Universität abgeschlossen haben, wird Ihr Hochschulabschluss als Ärztin oder Arzt in Deutschland anerkannt. Sie benötigen dann keine Berufserlaubnis, sondern können sofort die Approbation beantragen.
Wenn Sie Ihr Medizinstudium in einem außereuropäischen Land, einem so genannten Drittstaat, absolviert haben, sollten Ihre Deutschkenntnisse zumindest auf B2-Niveau sein, bevor Sie ein Visum zur Anerkennung von Berufsabschlüssen beantragen. Eine Anmeldung zu Fachsprachenprüfung C1 Medizin und die Zusage für einen Hospitationsplatz in einem deutschen Krankenhaus erhöhen Ihre Chance, ein solches Visum zu bekommen. Die Chancen auf einen Hospitationsplatz steigen dann noch einmal, wenn Sie die Fachsprachenprüfung C1 Medizin bestanden haben und die Berufserlaubnis zumindest schon beantragt haben. Die meisten Arbeitgeber sind dann eher bereit, Ihnen einen Hospitationsplatz zur Verfügung zu stellen.
Verläuft die Hospitation erfolgreich und bekommen Sie für das Bundesland, in dem sich der Hospitationsgeber befindet, eine Berufserlaubnis, kann es sein, dass Sie dann gleich dort in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden oder dies zumindest in Aussicht gestellt bekommen. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen für die Dauer der Berufserlaubnis und in dem Bundesland, in dem sie sie beantragt haben, neue Angebote unterbreiten.
Hier noch einmal die Schritte, die nötig sind, um die Approbation zu erlangen, mit der sie uneingeschränkt als Ärztin oder Arzt in Deutschland arbeiten dürfen.
1. Sprachzertifikat (B2-Niveau): Der erste Schritt ist der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen. In der Regel muss ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen vorgelegt werden.
2. Fachsprachenprüfung (C1-Niveau): Nach dem allgemeinen Sprachzertifikat folgt die Fachsprachenprüfung. Diese Prüfung testet das medizinische Fachvokabular und die Kommunikationsfähigkeiten, die für den Beruf notwendig sind. Diese muss in der Regel auf C1-Niveau bestanden werden.
3. Berufserlaubnis: Wenn die Sprachprüfungen bestanden sind, kann der Arzt eine befristete Berufserlaubnis beantragen. Diese erlaubt es, vorübergehend unter Aufsicht zu arbeiten, während weitere Prüfungen vorbereitet werden.
4. Kenntnisprüfung: Diese Prüfung ist erforderlich, wenn die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses nicht vollständig anerkannt wird. Sie überprüft die medizinischen Kenntnisse und muss bestanden werden, um die Approbation zu erhalten.
5. Patientenkommunikationstest: In manchen Bundesländern ist zusätzlich ein Test zur Patientenkommunikation erforderlich, um sicherzustellen, dass Ärzte in der Lage sind, angemessen mit Patienten in einem klinischen Umfeld zu kommunizieren.
6. Approbation: Sobald alle Prüfungen erfolgreich abgeschlossen sind, kann die Approbation beantragt werden. Mit der Approbation erhalten Ärzte die uneingeschränkte Erlaubnis, in Deutschland als Arzt zu arbeiten.
Unser Service für Sie als Ärztin oder Arzt
- Bereitstellung tagesaktueller Jobangebote aus unserem Klinik-Netzwerk für aktiv Jobsuchende: Deutschlandweit, in jeder Region, in jedem Bundesland und für alle Positionen und Fachrichtungen
- Kontakt mit unserem Recruiting Team, das Sie persönlich berät und unterstützt
- Als Ärztin oder Arzt mit Berufserlaubnis erhalten Sie gezielte Beratung und Unterstützung auf dem Weg zur beruflichen Anerkennung
- Check und Aufbereitung Ihrer Bewerbungsunterlagen (Bewerbungs-Check)
- Wir stellen Sie passenden Arbeitgebern direkt vor, unter Berücksichtigung Ihrer Vorgaben
- Wir vereinbaren die Vorstellungsgespräche bis zum erfolgreichen Abschluss des Arbeitsvertrages
- Wir unterstützen Sie auf Wunsch auch bei einem evtl. notwendigen Standortwechsel oder Umzug
Bitte nehmen Sie über das Bewerbungsformular Kontakt mit uns auf. Unser Recruiting-Team meldet sich bei Ihnen und bespricht mit Ihnen in einem ersten Telefonat das weitere Vorgehen.
In einigen Fällen kann es ein, dass unser Service "MedicalTalentPool" für Sie in Frage kommt.
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